Ablauf

Sie wurden von Ihrem behandelndem Arzt zur Ergotherapie zugewiesen. Mit der SVS und BVAEB habe ich Kassenverträge. Hierzu ist nur die ärztliche Verordnung mitzubringen, die chefärztliche Bewilligung wird von mir eingeholt und die Verrechnung erfolgt ebenfalls durch mich direkt mit der Kasse. 

Um Ihnen einen Behördengang abzunehmen, kümmere ich mich um die chefärztliche Bewilligung, welche Sie im Laufe der Therapie ausgehändigt, bzw. von ihrer Versicherung zugesandt bekommen.

Ich bin Wahltherapeutin der ÖGK, Sie erhalten bei Beendigung der Therapie ca 50 – 60% der Behandlungskosten rückerstattet. Dafür benötigen Sie:

  • original Honorarnote
  • Zahlungsnachweis
  • original ärztliche Zuweisung
  • dazugehörige chefärztliche Bewilligung

Bei dringender Verhinderung bitte ich Sie den Termin mindestens 24 Stunden vorher telefonisch abzusagen. Da bei kurzfristigen Absagen keine Patienten mehr behandelt werden können, bitte ich Sie um Verständnis, dass ich Ihnen, bei nicht Einhaltung der Frist, den Termin in Rechnung stellen muss.